Öffentliche Videoüberwachung: Eine Videoüberwachung ist in speziellen Fällen notwendig, da einzelne Mitmenschen keinen Respekt kennen. Stoppen lassen sich die Taten dieser Individuen offensichtlich nur, in dem man diese mit Ihren destruktiven Taten konfrontiert. Eine elegante Lösung ist die Videoüberwachung der betroffenen Bereiche von öffentlichen Einrichtungen, durch die Polizei. Die Videodaten werden nur im Schadenfall benötigt, das restliche Videomaterial wird nach 72 Std. gelöscht. Damit muss nicht die Allgemeinheit für die angerichteten Schäden einzelner aufkommen, sondern der Verursacher wird zur Kasse gebeten. Diese Massnahmen helfen um den Tätern unser gesellschaftliches Rechtsverständnis zu vermitteln. Je mehr Menschen sich an die öffentliche Ordnung halten und Respekt vor fremdem Eigentum wahren, um so angenehmer und sicherer ist unsere öffentliche Infrastruktur.Nach dem Datenschutzgesetzt (DSG):
Die Privatsphäre der Bevölkerung wird nicht verletzt, da das Gesetzt es grundsätzlich verbietet, dass Privatpersonen oder Firmen Videoüberwachungsanlagen auf öffentlichem Grund betreiben.
Der Kanton muss jede Überwachungsanlage als Zweckmässig und Zielführend bewilligen. Es darf nur und ausschliesslich die Polizei, diese Überwachungen durchführen.
Diese Massnahmen helfen mit, dass die Weltweit unvergleichliche hohe Sicherheitslage in der Schweiz so bleibt, wie wir sie kennen, haben und schätzen.